Warum die Leistungsfrage bei der PKV-Entscheidung zentral ist
Die private Krankenversicherung wirbt mit besseren Leistungen, kürzeren Wartezeiten und Privatpatientenstatus. Doch was bedeutet das konkret? Welche Leistungen werden tatsächlich erstattet, und wo liegen die Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Diese Fragen sind entscheidend für Ihre Wahl der Krankenversicherung. Denn während die PKV-Kosten oft im Fokus stehen, sollte die Leistungsseite nicht unterschätzt werden. Eine PKV, die zwar günstig ist, aber im Leistungsfall nicht zahlt, ist keine gute Wahl. Umgekehrt zahlen Sie in manchen Tarifen für Leistungen, die Sie niemals in Anspruch nehmen werden.
Dieser Ratgeber verschafft Ihnen einen umfassenden Überblick über die Leistungen der privaten Krankenversicherung:
- Welche ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen werden erstattet?
- Was bedeuten Erstattungssätze und GOÄ-Sätze konkret?
- Welche Unterschiede bestehen zwischen verschiedenen Tarifen?
- Wo liegen die Grenzen der PKV-Leistungen?
- Wie unterscheiden sich PKV- und GKV-Leistungen im direkten Vergleich?
Ambulante Leistungen: Arztbesuche, Medikamente und Vorsorge
Die ambulante Versorgung umfasst alle Behandlungen, die nicht stationär im Krankenhaus durchgeführt werden. Hier zeigen sich einige der größten Vorteile der PKV.
Freie Arztwahl ohne Einschränkungen
Während GKV-Versicherte an zugelassene Kassenärzte gebunden sind und für Fachärzte meist eine Überweisung benötigen, genießen PKV-Versicherte vollständige Wahlfreiheit:
- Direkter Zugang zu Fachärzten ohne Überweisungsschein vom Hausarzt
- Freie Wahl zwischen Kassen- und Privatärzten – auch solche, die keine Kassenpatienten behandeln
- Zugang zu Spezialisten und Koryphäen auf ihrem Gebiet
- Bundesweite Arztwahl ohne regionale Einschränkungen
Praxisrelevanz: Bei Verdacht auf eine ernsthafte Erkrankung können Sie sofort einen Spezialisten aufsuchen, ohne Wochen auf einen Termin beim Hausarzt und dann auf die Überweisung zu warten.
Erstattung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
In der PKV rechnen Ärzte nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Diese legt bundeseinheitliche Gebühren für jede ärztliche Leistung fest.
Wie funktioniert die GOÄ?
- Einfacher Satz (1,0-fach): Basisgebühr für die Leistung
- Regelsatz (2,3-fach): Üblicher Abrechnungssatz für durchschnittliche Behandlungen
- Höchstsatz (3,5-fach): Bei besonderem Aufwand, Schwierigkeit oder Zeitbedarf
- Über 3,5-fach: Nur mit schriftlicher Begründung und Einverständnis des Patienten
Entscheidend für Sie: Ihr PKV-Tarif legt fest, bis zu welchem Satz die Kosten erstattet werden.
Beispielrechnung: Fachärztliche Untersuchung
- Leistung: Ausführliche internistische Untersuchung (GOÄ-Ziffer 8)
- Einfacher Satz: 20,11 Euro
- 2,3-facher Satz: 46,25 Euro
- 3,5-facher Satz: 70,39 Euro
Wenn Ihr Tarif nur bis zum 2,3-fachen Satz erstattet, der Arzt aber den 3,5-fachen Satz abrechnet, zahlen Sie die Differenz von 24,14 Euro selbst.
Worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten:
- Gute Tarife: Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ
- Sehr gute Tarife: Erstattung bis zum 4-fachen Satz oder sogar darüber hinaus
- Eingeschränkte Tarife: Erstattung nur bis zum 2,3-fachen Satz – hier drohen Eigenkosten
Medikamente und Hilfsmittel
PKV-Versicherte erhalten in der Regel eine deutlich umfassendere Erstattung bei Medikamenten als GKV-Versicherte.
Was wird erstattet?
- Verschreibungspflichtige Medikamente: Meist 100 Prozent Erstattung nach Abzug eventueller Selbstbeteiligung
- Rezeptfreie Medikamente: Je nach Tarif teilweise oder gar nicht erstattet
- Originalmedikamente vs. Generika: PKV erstattet Originalmedikamente, GKV verlangt oft Generika
- Hilfsmittel: Gehhilfen, Rollstühle, Hörgeräte – meist höhere Erstattung als in der GKV
Unterschied zur GKV:
- GKV-Versicherte zahlen Zuzahlung: 5 bis 10 Euro pro Medikament
- PKV-Versicherte zahlen zunächst den vollen Preis, erhalten dann Erstattung abzüglich Selbstbeteiligung
Vorsorgeuntersuchungen
Die PKV erstattet ein breites Spektrum an Vorsorgeuntersuchungen, oft umfassender als die GKV.
Typischerweise erstattete Vorsorge:
- Gesundheits-Check-ups: Alle zwei Jahre umfassende Untersuchung
- Krebsvorsorge: Hautkrebs-Screening, Darmspiegelung, Mammographie, PSA-Test
- Impfungen: Reiseimpfungen, Grippeimpfung, HPV-Impfung
- Erweiterte Diagnostik: MRT, CT und andere bildgebende Verfahren bei begründetem Verdacht
Unterschied zur GKV:
Die GKV zahlt Vorsorge nur nach festgelegtem Katalog und oft nur in bestimmten Altersgruppen. Die PKV ist hier flexibler und erstattet häufiger auch erweiterte Untersuchungen.
Heilpraktiker und alternative Heilmethoden
Ein großer Vorteil vieler PKV-Tarife: die Erstattung von Heilpraktikerleistungen und alternativen Behandlungsmethoden.
Was wird erstattet?
- Heilpraktikerbehandlungen: Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie
- Naturheilverfahren: Phytotherapie, Ayurveda
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
Wichtig: Die Erstattung ist oft begrenzt – typisch sind 80 Prozent bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 bis 1.000 Euro.
Unterschied zur GKV:
Die GKV erstattet nur bestimmte alternative Heilmethoden in begrenztem Umfang, oft nur bei Vertragsärzten.
Stationäre Leistungen: Krankenhausaufenthalte und Operationen
Im Krankenhaus zeigt sich ein weiterer Kernvorteil der PKV: bessere Unterbringung und Behandlung durch erfahrene Spezialisten.
Unterbringung: Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer
Was bietet die PKV?
- Mehrbettzimmer: Wie in der GKV, günstiger Tarif
- Zweibettzimmer: Mehr Ruhe und Komfort, mittleres Preisniveau
- Einzelzimmer: Maximale Privatsphäre, höherer Beitrag
Rechenbeispiel Beitragsunterschied:
- Tarif mit Mehrbettzimmer: 400 Euro monatlich
- Tarif mit Zweibettzimmer: 480 Euro monatlich (+80 Euro)
- Tarif mit Einzelzimmer: 580 Euro monatlich (+180 Euro)
Praxistipp: Zweibettzimmer ist ein guter Kompromiss zwischen Komfort und Kosten.
Chefarztbehandlung
In der PKV können Sie wählen, ob Sie vom diensthabenden Arzt oder vom Chefarzt behandelt werden möchten.
Vorteile der Chefarztbehandlung:
- Höhere Qualifikation: Chefärzte sind meist erfahrene Fachärzte mit Spezialisierung
- Bessere Behandlungsergebnisse: Besonders bei komplexen Eingriffen und Operationen
- Persönliche Betreuung: Direkter Ansprechpartner während des Klinikaufenthalts
Wann lohnt sich die Chefarztbehandlung besonders?
- Bei schwerwiegenden Erkrankungen (Krebs, Herzerkrankungen)
- Bei komplexen Operationen (Gelenkersatz, Wirbelsäulenoperationen)
- In Fachkliniken mit renommierten Spezialisten
Unterschied zur GKV:
GKV-Versicherte werden vom diensthabenden Arzt behandelt – ob Assistenzarzt oder Chefarzt, ist Zufall. Eine gezielte Chefarztbehandlung ist nur als Selbstzahlerleistung möglich.
Freie Krankenhauswahl
PKV-Versicherte können jedes Krankenhaus in Deutschland wählen, unabhängig davon, ob es ein Vertragskrankenhaus der GKV ist oder nicht.
Vorteile:
- Zugang zu Spezialkliniken und Universitätskliniken
- Wahl renommierter Fachabteilungen und Experten
- Behandlung in Privatkliniken möglich
Praxisbeispiel: Bei einer seltenen Krebserkrankung können Sie sich in einer spezialisierten Krebsklinik behandeln lassen, auch wenn diese weit von Ihrem Wohnort entfernt ist.
Wahlleistungen und Komfort
Neben medizinischen Leistungen bieten viele Krankenhäuser Komfortleistungen für Privatpatienten:
- Bessere Verpflegung: Menüauswahl statt Standardkost
- WLAN und TV: Kostenloser Zugang
- Besuchszeiten: Flexiblere Regelungen
- Servicepersonal: Höhere Betreuungsintensität
Wichtig: Diese Leistungen sind keine medizinischen Notwendigkeiten, erhöhen aber den Komfort während des Krankenhausaufenthalts erheblich.
Zahnärztliche Leistungen: Behandlung, Zahnersatz und Prophylaxe
Die zahnärztliche Versorgung ist einer der Bereiche, in denen sich PKV und GKV am deutlichsten unterscheiden.
Zahnbehandlung
Was wird erstattet?
- Füllungen: Kunststoff, Keramik, Gold – je nach Tarif 80 bis 100 Prozent
- Wurzelbehandlungen: Vollständige Erstattung bei medizinischer Notwendigkeit
- Parodontosebehandlung: Umfassende Therapie und Nachsorge
- Professionelle Zahnreinigung: Oft 1 bis 2 Mal jährlich erstattet
Unterschied zur GKV:
- GKV erstattet nur Amalgamfüllungen im Seitenzahnbereich voll, Kunststoff nur gegen Aufpreis
- Professionelle Zahnreinigung wird nicht oder nur teilweise von einzelnen Kassen übernommen
Zahnersatz: Kronen, Brücken, Implantate
Zahnersatz ist teuer – und hier zeigt sich der größte Vorteil der PKV.
Erstattungssätze in der PKV:
- Basis-Tarife: 50 bis 60 Prozent Erstattung
- Komfort-Tarife: 70 bis 80 Prozent Erstattung
- Premium-Tarife: 90 bis 100 Prozent Erstattung
Vergleich zur GKV:
Die GKV zahlt befundbezogene Festzuschüsse, die etwa 50 bis 65 Prozent der Regelversorgung abdecken. Bei hochwertigen Lösungen (z. B. Implantaten) zahlt die GKV nur den Festzuschuss für die Regelversorgung – den Rest trägt der Patient selbst.
Rechenbeispiel: Implantat mit Krone
- Kosten gesamt: 3.000 Euro
- GKV: Festzuschuss ca. 500 Euro, Eigenanteil 2.500 Euro
- PKV (80 % Tarif): Erstattung 2.400 Euro, Eigenanteil 600 Euro
- PKV (100 % Tarif): Erstattung 3.000 Euro, Eigenanteil 0 Euro
Ersparnis PKV vs. GKV: 1.900 bis 2.500 Euro pro Implantat
Kieferorthopädie
Besonders für Familien mit Kindern relevant: Kieferorthopädische Behandlungen sind teuer und in der GKV nur bei schweren Fehlstellungen Kassenleistung.
PKV-Leistungen:
- Kinder und Jugendliche: Meist 80 bis 100 Prozent Erstattung, unabhängig vom Schweregrad
- Erwachsene: Je nach Tarif 50 bis 80 Prozent Erstattung bei medizinischer Notwendigkeit
Unterschied zur GKV:
Die GKV zahlt nur bei Kindern und Jugendlichen und nur bei Fehlstellungen ab Schweregrad KIG 3. Leichtere Fehlstellungen sind Privatleistung.
Erstattung nach GOZ
Wie bei ambulanten Leistungen gilt auch im zahnärztlichen Bereich die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Steigerungssätze:
- Einfacher Satz: Basisgebühr
- 2,3-facher Satz: Regelsatz für Standardbehandlungen
- 3,5-facher Satz: Bei besonderem Aufwand
Wichtig: Achten Sie darauf, dass Ihr Tarif mindestens bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ erstattet. Andernfalls zahlen Sie häufig drauf.
Weitere Leistungen und Extras
Neben den Kernbereichen ambulant, stationär und Zahn bieten viele PKV-Tarife zusätzliche Leistungen.
Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen
Was wird erstattet?
- Brillengläser: Je nach Tarif 100 bis 500 Euro alle 2 bis 3 Jahre
- Brillengestelle: Oft begrenzt auf 50 bis 150 Euro
- Kontaktlinsen: Alternative zu Brillengläsern
- Augenlaser-Operationen: Bei medizinischer Notwendigkeit teilweise erstattet
Unterschied zur GKV:
Die GKV zahlt Sehhilfen nur noch bei schweren Sehbeeinträchtigungen (ab 6 Dioptrien). Normalsichtige zahlen Brillen komplett selbst.
Auslandskrankenversicherung
Viele PKV-Tarife beinhalten weltweiten Krankenversicherungsschutz.
Was ist abgedeckt?
- Notfallbehandlungen im Ausland: Vollständige Erstattung
- Geplante Behandlungen: Je nach Tarif möglich
- Krankenrücktransport: Bei medizinischer Notwendigkeit
- Dauer: Oft bis zu 6 Monate Auslandsaufenthalt abgedeckt
Praxisrelevanz: Besonders wichtig für Geschäftsreisende, Auswanderer und Langzeiturlauber.
Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld
Krankentagegeld:
- Ersetzt Einkommensausfälle bei längerer Krankheit
- Besonders für Selbstständige unverzichtbar
- Auszahlung ab vereinbarter Karenzzeit (z. B. ab Tag 43)
Krankenhaustagegeld:
- Zahlt pro Tag im Krankenhaus einen festen Betrag
- Deckt Zusatzkosten wie Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe
- Typisch: 50 bis 100 Euro pro Tag
Kur und Rehabilitation
PKV-Tarife erstatten Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen oft umfassender als die GKV.
Was wird erstattet?
- Stationäre Rehabilitation: Nach Operationen oder schweren Erkrankungen
- Ambulante Rehabilitation: Physiotherapie, Ergotherapie
- Vorsorgekuren: Bei chronischen Erkrankungen
- Anschlussheilbehandlung: Direkt nach Krankenhausaufenthalt
Unterschied zur GKV:
GKV-Versicherte zahlen Zuzahlungen von 10 Euro pro Tag. In der PKV entfällt dies meist.
Wartezeiten und Leistungsausschlüsse
Nicht alle Leistungen werden sofort nach Vertragsabschluss erstattet. PKV-Tarife sehen Wartezeiten und Ausschlüsse vor.
Allgemeine Wartezeit
Drei Monate Wartezeit nach Vertragsbeginn. In dieser Zeit werden nur Notfallbehandlungen nach Unfällen erstattet.
Ausnahmen:
- Unfälle: Sofortige Erstattung
- Vorerkrankungen: Bereits vor Vertragsbeginn bekannte Erkrankungen können dauerhaft ausgeschlossen sein
Besondere Wartezeiten
Acht Monate Wartezeit für:
- Zahnersatz: Kronen, Brücken, Implantate
- Psychotherapie: Ambulante und stationäre Behandlung
- Entbindung: Schwangerschaft und Geburt
Tipp: Schließen Sie die PKV frühzeitig ab, bevor absehbar ist, dass Sie diese Leistungen benötigen.
Leistungsausschlüsse
Einige Behandlungen werden grundsätzlich nicht erstattet:
Typische Ausschlüsse:
- Kosmetische Behandlungen: Schönheitsoperationen ohne medizinische Notwendigkeit
- Experimentelle Therapien: Wissenschaftlich nicht anerkannte Verfahren
- Selbstverschuldete Schäden: Alkohol- oder Drogenmissbrauch
- Krieg und innere Unruhen: Behandlungen aufgrund von Kriegsverletzungen
Individuelle Ausschlüsse:
Bei Vorerkrankungen kann die Versicherung bestimmte Bereiche dauerhaft ausschließen. Beispiel: Bei chronischen Rückenbeschwerden werden Wirbelsäulenbehandlungen ausgeschlossen.
PKV vs. GKV: Direkter Leistungsvergleich
Wie unterscheiden sich die Leistungen konkret? Hier ein direkter Vergleich:
| Leistungsbereich | GKV | PKV (Komfort-Tarif) |
|---|---|---|
| Freie Arztwahl | Nur Kassenärzte, Überweisung nötig | Alle Ärzte, keine Überweisung |
| Wartezeit Facharzt | 4 bis 8 Wochen | 1 bis 2 Wochen |
| Krankenhausunterbringung | Mehrbettzimmer | Zweibettzimmer oder Einzelzimmer |
| Chefarztbehandlung | Nein | Ja |
| Medikamente | Zuzahlung 5 bis 10 Euro | Vollerstattung ab Selbstbeteiligung |
| Zahnersatz | 50 bis 65 Prozent Festzuschuss | 70 bis 100 Prozent Erstattung |
| Sehhilfen | Nur bei starker Sehschwäche | 200 bis 500 Euro alle 2 bis 3 Jahre |
| Heilpraktiker | Sehr eingeschränkt | Oft 80 Prozent bis 1.000 Euro/Jahr |
| Auslandsschutz | Nur EU, Notfälle | Weltweit, oft 6 Monate |
Fazit: Die PKV bietet in nahezu allen Bereichen umfassendere Leistungen als die GKV – allerdings zu höheren Kosten, insbesondere im Alter.
Tarifunterschiede innerhalb der PKV
Nicht alle PKV-Tarife sind gleich. Die Leistungsunterschiede zwischen Basis-, Komfort- und Premium-Tarifen sind erheblich.
Basis-Tarife
Typische Leistungen:
- Zweibettzimmer im Krankenhaus
- Chefarztbehandlung eingeschränkt oder nicht enthalten
- Zahnersatz: 50 bis 60 Prozent Erstattung
- Erstattung bis 2,3-facher Satz GOÄ/GOZ
- Heilpraktiker: Oft nicht enthalten
Monatsbeitrag (35 Jahre): 300 bis 400 Euro
Komfort-Tarife
Typische Leistungen:
- Zweibettzimmer oder Einzelzimmer
- Chefarztbehandlung inklusive
- Zahnersatz: 70 bis 80 Prozent Erstattung
- Erstattung bis 3,5-facher Satz GOÄ/GOZ
- Heilpraktiker: 80 Prozent bis 1.000 Euro jährlich
- Sehhilfen: 300 Euro alle 2 Jahre
Monatsbeitrag (35 Jahre): 450 bis 600 Euro
Premium-Tarife
Typische Leistungen:
- Einzelzimmer garantiert
- Chefarztbehandlung unbegrenzt
- Zahnersatz: 90 bis 100 Prozent Erstattung
- Erstattung bis 4-facher Satz GOÄ/GOZ oder höher
- Heilpraktiker: 100 Prozent bis 2.000 Euro jährlich
- Sehhilfen: 500 Euro jährlich
- Weltweite Deckung ohne Einschränkungen
Monatsbeitrag (35 Jahre): 650 bis 900 Euro
Entscheidungshilfe: Wählen Sie den Tarif nach Ihren tatsächlichen Bedürfnissen. Ein Premium-Tarif lohnt sich nur, wenn Sie die Mehrleistungen tatsächlich nutzen. Für die meisten Versicherten ist ein Komfort-Tarif die beste Balance zwischen Leistung und Kosten. Einen systematischen PKV Tarifvergleich nach objektiven Kriterien hilft Ihnen, den passenden Tarif zu finden.
Häufige Irrtümer über PKV-Leistungen
Rund um die PKV-Leistungen kursieren einige Missverständnisse. Hier die Klarstellung:
Irrtum 1: Die PKV zahlt alles
Realität: Auch die PKV hat Grenzen. Wartezeiten, Leistungsausschlüsse und Erstattungsobergrenzen gelten. Lesen Sie die Versicherungsbedingungen genau.
Irrtum 2: Privatpatienten bekommen immer sofort Termine
Realität: Privatpatienten werden oft bevorzugt, aber bei stark ausgelasteten Spezialisten müssen auch sie warten – nur meist kürzer als Kassenpatienten.
Irrtum 3: Alle PKV-Tarife sind gleich
Realität: Die Unterschiede zwischen Basis-, Komfort- und Premium-Tarifen sind erheblich. Vergleichen Sie sorgfältig.
Irrtum 4: Die PKV zahlt auch im Ausland unbegrenzt
Realität: Viele Tarife haben zeitliche Begrenzungen für Auslandsaufenthalte (z. B. 6 Monate). Für längere Auslandsaufenthalte ist eine Zusatzversicherung notwendig.
Irrtum 5: Heilpraktiker wird immer erstattet
Realität: Viele Basis-Tarife schließen Heilpraktiker aus. Prüfen Sie die Tarifbedingungen.
Worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten
Um den richtigen Tarif zu finden, beachten Sie folgende Kriterien:
1. Erstattungssätze für GOÄ und GOZ
Mindeststandard: 3,5-facher Satz, besser 4-facher Satz oder höher
2. Zahnleistungen
Wichtig: Mindestens 70 bis 80 Prozent Erstattung bei Zahnersatz
3. Stationäre Leistungen
Fragen Sie sich: Brauche ich wirklich Einzelzimmer, oder reicht Zweibettzimmer?
4. Heilpraktiker und alternative Heilmethoden
Nur sinnvoll, wenn Sie diese tatsächlich nutzen
5. Selbstbeteiligung
Höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, erhöht aber Ihr finanzielles Risiko. Finden Sie die Balance.
6. Beitragsstabilität
Langfristig wichtiger als der Einstiegsbeitrag: Prüfen Sie die Beitragsentwicklung der letzten 10 Jahre.
Fazit: Leistungen der PKV sind umfassend – aber nicht grenzenlos
Die private Krankenversicherung bietet in nahezu allen Bereichen bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung: freie Arztwahl, kürzere Wartezeiten, Chefarztbehandlung, höhere Erstattung bei Zahnersatz und Zugang zu modernsten Behandlungsmethoden.
Aber: Nicht jeder PKV-Tarif ist gleich. Die Unterschiede zwischen Basis-, Komfort- und Premium-Tarifen sind erheblich – ebenso wie die Beiträge. Entscheidend ist, dass Sie den Tarif wählen, der zu Ihren tatsächlichen Bedürfnissen passt.
Wichtige Erfolgsfaktoren:
- Prüfen Sie die Erstattungssätze: Mindestens 3,5-facher Satz GOÄ/GOZ
- Achten Sie auf Zahnleistungen: 70 bis 80 Prozent Erstattung sollten es sein
- Wählen Sie bewusst: Einzelzimmer ist nice-to-have, aber kein Muss
- Lesen Sie das Kleingedruckte: Wartezeiten und Ausschlüsse beachten
- Denken Sie langfristig: Beitragsstabilität ist wichtiger als der Einstiegsbeitrag
- Holen Sie Beratung ein: Unabhängige Makler helfen, den passenden Tarif zu finden
Die PKV-Leistungen rechtfertigen oft die höheren Beiträge – besonders für junge, gesunde Versicherte ohne Familienplanung. Aber: Die Entscheidung sollte fundiert, individuell und mit Weitblick getroffen werden. Wer heute den richtigen Tarif wählt, profitiert Jahrzehnte von erstklassiger Gesundheitsversorgung.


