Warum die Leistungsfrage bei der PKV-Entscheidung zentral ist

Die private Krankenversicherung wirbt mit besseren Leistungen, kürzeren Wartezeiten und Privatpatientenstatus. Doch was bedeutet das konkret? Welche Leistungen werden tatsächlich erstattet, und wo liegen die Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Diese Fragen sind entscheidend für Ihre Wahl der Krankenversicherung. Denn während die PKV-Kosten oft im Fokus stehen, sollte die Leistungsseite nicht unterschätzt werden. Eine PKV, die zwar günstig ist, aber im Leistungsfall nicht zahlt, ist keine gute Wahl. Umgekehrt zahlen Sie in manchen Tarifen für Leistungen, die Sie niemals in Anspruch nehmen werden.

Dieser Ratgeber verschafft Ihnen einen umfassenden Überblick über die Leistungen der privaten Krankenversicherung:

  • Welche ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen werden erstattet?
  • Was bedeuten Erstattungssätze und GOÄ-Sätze konkret?
  • Welche Unterschiede bestehen zwischen verschiedenen Tarifen?
  • Wo liegen die Grenzen der PKV-Leistungen?
  • Wie unterscheiden sich PKV- und GKV-Leistungen im direkten Vergleich?

Ambulante Leistungen: Arztbesuche, Medikamente und Vorsorge

Die ambulante Versorgung umfasst alle Behandlungen, die nicht stationär im Krankenhaus durchgeführt werden. Hier zeigen sich einige der größten Vorteile der PKV.

Freie Arztwahl ohne Einschränkungen

Während GKV-Versicherte an zugelassene Kassenärzte gebunden sind und für Fachärzte meist eine Überweisung benötigen, genießen PKV-Versicherte vollständige Wahlfreiheit:

  • Direkter Zugang zu Fachärzten ohne Überweisungsschein vom Hausarzt
  • Freie Wahl zwischen Kassen- und Privatärzten – auch solche, die keine Kassenpatienten behandeln
  • Zugang zu Spezialisten und Koryphäen auf ihrem Gebiet
  • Bundesweite Arztwahl ohne regionale Einschränkungen

Praxisrelevanz: Bei Verdacht auf eine ernsthafte Erkrankung können Sie sofort einen Spezialisten aufsuchen, ohne Wochen auf einen Termin beim Hausarzt und dann auf die Überweisung zu warten.

Erstattung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

In der PKV rechnen Ärzte nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Diese legt bundeseinheitliche Gebühren für jede ärztliche Leistung fest.

Wie funktioniert die GOÄ?

  • Einfacher Satz (1,0-fach): Basisgebühr für die Leistung
  • Regelsatz (2,3-fach): Üblicher Abrechnungssatz für durchschnittliche Behandlungen
  • Höchstsatz (3,5-fach): Bei besonderem Aufwand, Schwierigkeit oder Zeitbedarf
  • Über 3,5-fach: Nur mit schriftlicher Begründung und Einverständnis des Patienten

Entscheidend für Sie: Ihr PKV-Tarif legt fest, bis zu welchem Satz die Kosten erstattet werden.

Beispielrechnung: Fachärztliche Untersuchung

  • Leistung: Ausführliche internistische Untersuchung (GOÄ-Ziffer 8)
  • Einfacher Satz: 20,11 Euro
  • 2,3-facher Satz: 46,25 Euro
  • 3,5-facher Satz: 70,39 Euro

Wenn Ihr Tarif nur bis zum 2,3-fachen Satz erstattet, der Arzt aber den 3,5-fachen Satz abrechnet, zahlen Sie die Differenz von 24,14 Euro selbst.

Worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten:

  • Gute Tarife: Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ
  • Sehr gute Tarife: Erstattung bis zum 4-fachen Satz oder sogar darüber hinaus
  • Eingeschränkte Tarife: Erstattung nur bis zum 2,3-fachen Satz – hier drohen Eigenkosten

Medikamente und Hilfsmittel

PKV-Versicherte erhalten in der Regel eine deutlich umfassendere Erstattung bei Medikamenten als GKV-Versicherte.

Was wird erstattet?

  • Verschreibungspflichtige Medikamente: Meist 100 Prozent Erstattung nach Abzug eventueller Selbstbeteiligung
  • Rezeptfreie Medikamente: Je nach Tarif teilweise oder gar nicht erstattet
  • Originalmedikamente vs. Generika: PKV erstattet Originalmedikamente, GKV verlangt oft Generika
  • Hilfsmittel: Gehhilfen, Rollstühle, Hörgeräte – meist höhere Erstattung als in der GKV

Unterschied zur GKV:

  • GKV-Versicherte zahlen Zuzahlung: 5 bis 10 Euro pro Medikament
  • PKV-Versicherte zahlen zunächst den vollen Preis, erhalten dann Erstattung abzüglich Selbstbeteiligung

Vorsorgeuntersuchungen

Die PKV erstattet ein breites Spektrum an Vorsorgeuntersuchungen, oft umfassender als die GKV.

Typischerweise erstattete Vorsorge:

  • Gesundheits-Check-ups: Alle zwei Jahre umfassende Untersuchung
  • Krebsvorsorge: Hautkrebs-Screening, Darmspiegelung, Mammographie, PSA-Test
  • Impfungen: Reiseimpfungen, Grippeimpfung, HPV-Impfung
  • Erweiterte Diagnostik: MRT, CT und andere bildgebende Verfahren bei begründetem Verdacht

Unterschied zur GKV:

Die GKV zahlt Vorsorge nur nach festgelegtem Katalog und oft nur in bestimmten Altersgruppen. Die PKV ist hier flexibler und erstattet häufiger auch erweiterte Untersuchungen.

Heilpraktiker und alternative Heilmethoden

Ein großer Vorteil vieler PKV-Tarife: die Erstattung von Heilpraktikerleistungen und alternativen Behandlungsmethoden.

Was wird erstattet?

  • Heilpraktikerbehandlungen: Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie
  • Naturheilverfahren: Phytotherapie, Ayurveda
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Wichtig: Die Erstattung ist oft begrenzt – typisch sind 80 Prozent bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 bis 1.000 Euro.

Unterschied zur GKV:

Die GKV erstattet nur bestimmte alternative Heilmethoden in begrenztem Umfang, oft nur bei Vertragsärzten.

Stationäre Leistungen: Krankenhausaufenthalte und Operationen

Im Krankenhaus zeigt sich ein weiterer Kernvorteil der PKV: bessere Unterbringung und Behandlung durch erfahrene Spezialisten.

Unterbringung: Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer

Was bietet die PKV?

  • Mehrbettzimmer: Wie in der GKV, günstiger Tarif
  • Zweibettzimmer: Mehr Ruhe und Komfort, mittleres Preisniveau
  • Einzelzimmer: Maximale Privatsphäre, höherer Beitrag

Rechenbeispiel Beitragsunterschied:

  • Tarif mit Mehrbettzimmer: 400 Euro monatlich
  • Tarif mit Zweibettzimmer: 480 Euro monatlich (+80 Euro)
  • Tarif mit Einzelzimmer: 580 Euro monatlich (+180 Euro)

Praxistipp: Zweibettzimmer ist ein guter Kompromiss zwischen Komfort und Kosten.

Chefarztbehandlung

In der PKV können Sie wählen, ob Sie vom diensthabenden Arzt oder vom Chefarzt behandelt werden möchten.

Vorteile der Chefarztbehandlung:

  • Höhere Qualifikation: Chefärzte sind meist erfahrene Fachärzte mit Spezialisierung
  • Bessere Behandlungsergebnisse: Besonders bei komplexen Eingriffen und Operationen
  • Persönliche Betreuung: Direkter Ansprechpartner während des Klinikaufenthalts

Wann lohnt sich die Chefarztbehandlung besonders?

  • Bei schwerwiegenden Erkrankungen (Krebs, Herzerkrankungen)
  • Bei komplexen Operationen (Gelenkersatz, Wirbelsäulenoperationen)
  • In Fachkliniken mit renommierten Spezialisten

Unterschied zur GKV:

GKV-Versicherte werden vom diensthabenden Arzt behandelt – ob Assistenzarzt oder Chefarzt, ist Zufall. Eine gezielte Chefarztbehandlung ist nur als Selbstzahlerleistung möglich.

Freie Krankenhauswahl

PKV-Versicherte können jedes Krankenhaus in Deutschland wählen, unabhängig davon, ob es ein Vertragskrankenhaus der GKV ist oder nicht.

Vorteile:

  • Zugang zu Spezialkliniken und Universitätskliniken
  • Wahl renommierter Fachabteilungen und Experten
  • Behandlung in Privatkliniken möglich

Praxisbeispiel: Bei einer seltenen Krebserkrankung können Sie sich in einer spezialisierten Krebsklinik behandeln lassen, auch wenn diese weit von Ihrem Wohnort entfernt ist.

Wahlleistungen und Komfort

Neben medizinischen Leistungen bieten viele Krankenhäuser Komfortleistungen für Privatpatienten:

  • Bessere Verpflegung: Menüauswahl statt Standardkost
  • WLAN und TV: Kostenloser Zugang
  • Besuchszeiten: Flexiblere Regelungen
  • Servicepersonal: Höhere Betreuungsintensität

Wichtig: Diese Leistungen sind keine medizinischen Notwendigkeiten, erhöhen aber den Komfort während des Krankenhausaufenthalts erheblich.

Zahnärztliche Leistungen: Behandlung, Zahnersatz und Prophylaxe

Die zahnärztliche Versorgung ist einer der Bereiche, in denen sich PKV und GKV am deutlichsten unterscheiden.

Zahnbehandlung

Was wird erstattet?

  • Füllungen: Kunststoff, Keramik, Gold – je nach Tarif 80 bis 100 Prozent
  • Wurzelbehandlungen: Vollständige Erstattung bei medizinischer Notwendigkeit
  • Parodontosebehandlung: Umfassende Therapie und Nachsorge
  • Professionelle Zahnreinigung: Oft 1 bis 2 Mal jährlich erstattet

Unterschied zur GKV:

  • GKV erstattet nur Amalgamfüllungen im Seitenzahnbereich voll, Kunststoff nur gegen Aufpreis
  • Professionelle Zahnreinigung wird nicht oder nur teilweise von einzelnen Kassen übernommen

Zahnersatz: Kronen, Brücken, Implantate

Zahnersatz ist teuer – und hier zeigt sich der größte Vorteil der PKV.

Erstattungssätze in der PKV:

  • Basis-Tarife: 50 bis 60 Prozent Erstattung
  • Komfort-Tarife: 70 bis 80 Prozent Erstattung
  • Premium-Tarife: 90 bis 100 Prozent Erstattung

Vergleich zur GKV:

Die GKV zahlt befundbezogene Festzuschüsse, die etwa 50 bis 65 Prozent der Regelversorgung abdecken. Bei hochwertigen Lösungen (z. B. Implantaten) zahlt die GKV nur den Festzuschuss für die Regelversorgung – den Rest trägt der Patient selbst.

Rechenbeispiel: Implantat mit Krone

  • Kosten gesamt: 3.000 Euro
  • GKV: Festzuschuss ca. 500 Euro, Eigenanteil 2.500 Euro
  • PKV (80 % Tarif): Erstattung 2.400 Euro, Eigenanteil 600 Euro
  • PKV (100 % Tarif): Erstattung 3.000 Euro, Eigenanteil 0 Euro

Ersparnis PKV vs. GKV: 1.900 bis 2.500 Euro pro Implantat

Kieferorthopädie

Besonders für Familien mit Kindern relevant: Kieferorthopädische Behandlungen sind teuer und in der GKV nur bei schweren Fehlstellungen Kassenleistung.

PKV-Leistungen:

  • Kinder und Jugendliche: Meist 80 bis 100 Prozent Erstattung, unabhängig vom Schweregrad
  • Erwachsene: Je nach Tarif 50 bis 80 Prozent Erstattung bei medizinischer Notwendigkeit

Unterschied zur GKV:

Die GKV zahlt nur bei Kindern und Jugendlichen und nur bei Fehlstellungen ab Schweregrad KIG 3. Leichtere Fehlstellungen sind Privatleistung.

Erstattung nach GOZ

Wie bei ambulanten Leistungen gilt auch im zahnärztlichen Bereich die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Steigerungssätze:

  • Einfacher Satz: Basisgebühr
  • 2,3-facher Satz: Regelsatz für Standardbehandlungen
  • 3,5-facher Satz: Bei besonderem Aufwand

Wichtig: Achten Sie darauf, dass Ihr Tarif mindestens bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ erstattet. Andernfalls zahlen Sie häufig drauf.

Weitere Leistungen und Extras

Neben den Kernbereichen ambulant, stationär und Zahn bieten viele PKV-Tarife zusätzliche Leistungen.

Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen

Was wird erstattet?

  • Brillengläser: Je nach Tarif 100 bis 500 Euro alle 2 bis 3 Jahre
  • Brillengestelle: Oft begrenzt auf 50 bis 150 Euro
  • Kontaktlinsen: Alternative zu Brillengläsern
  • Augenlaser-Operationen: Bei medizinischer Notwendigkeit teilweise erstattet

Unterschied zur GKV:

Die GKV zahlt Sehhilfen nur noch bei schweren Sehbeeinträchtigungen (ab 6 Dioptrien). Normalsichtige zahlen Brillen komplett selbst.

Auslandskrankenversicherung

Viele PKV-Tarife beinhalten weltweiten Krankenversicherungsschutz.

Was ist abgedeckt?

  • Notfallbehandlungen im Ausland: Vollständige Erstattung
  • Geplante Behandlungen: Je nach Tarif möglich
  • Krankenrücktransport: Bei medizinischer Notwendigkeit
  • Dauer: Oft bis zu 6 Monate Auslandsaufenthalt abgedeckt

Praxisrelevanz: Besonders wichtig für Geschäftsreisende, Auswanderer und Langzeiturlauber.

Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

Krankentagegeld:

  • Ersetzt Einkommensausfälle bei längerer Krankheit
  • Besonders für Selbstständige unverzichtbar
  • Auszahlung ab vereinbarter Karenzzeit (z. B. ab Tag 43)

Krankenhaustagegeld:

  • Zahlt pro Tag im Krankenhaus einen festen Betrag
  • Deckt Zusatzkosten wie Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe
  • Typisch: 50 bis 100 Euro pro Tag

Kur und Rehabilitation

PKV-Tarife erstatten Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen oft umfassender als die GKV.

Was wird erstattet?

  • Stationäre Rehabilitation: Nach Operationen oder schweren Erkrankungen
  • Ambulante Rehabilitation: Physiotherapie, Ergotherapie
  • Vorsorgekuren: Bei chronischen Erkrankungen
  • Anschlussheilbehandlung: Direkt nach Krankenhausaufenthalt

Unterschied zur GKV:

GKV-Versicherte zahlen Zuzahlungen von 10 Euro pro Tag. In der PKV entfällt dies meist.

Wartezeiten und Leistungsausschlüsse

Nicht alle Leistungen werden sofort nach Vertragsabschluss erstattet. PKV-Tarife sehen Wartezeiten und Ausschlüsse vor.

Allgemeine Wartezeit

Drei Monate Wartezeit nach Vertragsbeginn. In dieser Zeit werden nur Notfallbehandlungen nach Unfällen erstattet.

Ausnahmen:

  • Unfälle: Sofortige Erstattung
  • Vorerkrankungen: Bereits vor Vertragsbeginn bekannte Erkrankungen können dauerhaft ausgeschlossen sein

Besondere Wartezeiten

Acht Monate Wartezeit für:

  • Zahnersatz: Kronen, Brücken, Implantate
  • Psychotherapie: Ambulante und stationäre Behandlung
  • Entbindung: Schwangerschaft und Geburt

Tipp: Schließen Sie die PKV frühzeitig ab, bevor absehbar ist, dass Sie diese Leistungen benötigen.

Leistungsausschlüsse

Einige Behandlungen werden grundsätzlich nicht erstattet:

Typische Ausschlüsse:

  • Kosmetische Behandlungen: Schönheitsoperationen ohne medizinische Notwendigkeit
  • Experimen­telle Therapien: Wissenschaftlich nicht anerkannte Verfahren
  • Selbstverschuldete Schäden: Alkohol- oder Drogenmissbrauch
  • Krieg und innere Unruhen: Behandlungen aufgrund von Kriegsverletzungen

Individuelle Ausschlüsse:

Bei Vorerkrankungen kann die Versicherung bestimmte Bereiche dauerhaft ausschließen. Beispiel: Bei chronischen Rückenbeschwerden werden Wirbelsäulenbehandlungen ausgeschlossen.

PKV vs. GKV: Direkter Leistungsvergleich

Wie unterscheiden sich die Leistungen konkret? Hier ein direkter Vergleich:

LeistungsbereichGKVPKV (Komfort-Tarif)
Freie ArztwahlNur Kassenärzte, Überweisung nötigAlle Ärzte, keine Überweisung
Wartezeit Facharzt4 bis 8 Wochen1 bis 2 Wochen
KrankenhausunterbringungMehrbettzimmerZweibettzimmer oder Einzelzimmer
ChefarztbehandlungNeinJa
MedikamenteZuzahlung 5 bis 10 EuroVollerstattung ab Selbstbeteiligung
Zahnersatz50 bis 65 Prozent Festzuschuss70 bis 100 Prozent Erstattung
SehhilfenNur bei starker Sehschwäche200 bis 500 Euro alle 2 bis 3 Jahre
HeilpraktikerSehr eingeschränktOft 80 Prozent bis 1.000 Euro/Jahr
AuslandsschutzNur EU, NotfälleWeltweit, oft 6 Monate

Fazit: Die PKV bietet in nahezu allen Bereichen umfassendere Leistungen als die GKV – allerdings zu höheren Kosten, insbesondere im Alter.

Tarifunterschiede innerhalb der PKV

Nicht alle PKV-Tarife sind gleich. Die Leistungsunterschiede zwischen Basis-, Komfort- und Premium-Tarifen sind erheblich.

Basis-Tarife

Typische Leistungen:

  • Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Chefarztbehandlung eingeschränkt oder nicht enthalten
  • Zahnersatz: 50 bis 60 Prozent Erstattung
  • Erstattung bis 2,3-facher Satz GOÄ/GOZ
  • Heilpraktiker: Oft nicht enthalten

Monatsbeitrag (35 Jahre): 300 bis 400 Euro

Komfort-Tarife

Typische Leistungen:

  • Zweibettzimmer oder Einzelzimmer
  • Chefarztbehandlung inklusive
  • Zahnersatz: 70 bis 80 Prozent Erstattung
  • Erstattung bis 3,5-facher Satz GOÄ/GOZ
  • Heilpraktiker: 80 Prozent bis 1.000 Euro jährlich
  • Sehhilfen: 300 Euro alle 2 Jahre

Monatsbeitrag (35 Jahre): 450 bis 600 Euro

Premium-Tarife

Typische Leistungen:

  • Einzelzimmer garantiert
  • Chefarztbehandlung unbegrenzt
  • Zahnersatz: 90 bis 100 Prozent Erstattung
  • Erstattung bis 4-facher Satz GOÄ/GOZ oder höher
  • Heilpraktiker: 100 Prozent bis 2.000 Euro jährlich
  • Sehhilfen: 500 Euro jährlich
  • Weltweite Deckung ohne Einschränkungen

Monatsbeitrag (35 Jahre): 650 bis 900 Euro

Entscheidungshilfe: Wählen Sie den Tarif nach Ihren tatsächlichen Bedürfnissen. Ein Premium-Tarif lohnt sich nur, wenn Sie die Mehrleistungen tatsächlich nutzen. Für die meisten Versicherten ist ein Komfort-Tarif die beste Balance zwischen Leistung und Kosten. Einen systematischen PKV Tarifvergleich nach objektiven Kriterien hilft Ihnen, den passenden Tarif zu finden.

Häufige Irrtümer über PKV-Leistungen

Rund um die PKV-Leistungen kursieren einige Missverständnisse. Hier die Klarstellung:

Irrtum 1: Die PKV zahlt alles

Realität: Auch die PKV hat Grenzen. Wartezeiten, Leistungsausschlüsse und Erstattungsobergrenzen gelten. Lesen Sie die Versicherungsbedingungen genau.

Irrtum 2: Privatpatienten bekommen immer sofort Termine

Realität: Privatpatienten werden oft bevorzugt, aber bei stark ausgelasteten Spezialisten müssen auch sie warten – nur meist kürzer als Kassenpatienten.

Irrtum 3: Alle PKV-Tarife sind gleich

Realität: Die Unterschiede zwischen Basis-, Komfort- und Premium-Tarifen sind erheblich. Vergleichen Sie sorgfältig.

Irrtum 4: Die PKV zahlt auch im Ausland unbegrenzt

Realität: Viele Tarife haben zeitliche Begrenzungen für Auslandsaufenthalte (z. B. 6 Monate). Für längere Auslandsaufenthalte ist eine Zusatzversicherung notwendig.

Irrtum 5: Heilpraktiker wird immer erstattet

Realität: Viele Basis-Tarife schließen Heilpraktiker aus. Prüfen Sie die Tarifbedingungen.

Worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten

Um den richtigen Tarif zu finden, beachten Sie folgende Kriterien:

1. Erstattungssätze für GOÄ und GOZ

Mindeststandard: 3,5-facher Satz, besser 4-facher Satz oder höher

2. Zahnleistungen

Wichtig: Mindestens 70 bis 80 Prozent Erstattung bei Zahnersatz

3. Stationäre Leistungen

Fragen Sie sich: Brauche ich wirklich Einzelzimmer, oder reicht Zweibettzimmer?

4. Heilpraktiker und alternative Heilmethoden

Nur sinnvoll, wenn Sie diese tatsächlich nutzen

5. Selbstbeteiligung

Höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, erhöht aber Ihr finanzielles Risiko. Finden Sie die Balance.

6. Beitragsstabilität

Langfristig wichtiger als der Einstiegsbeitrag: Prüfen Sie die Beitragsentwicklung der letzten 10 Jahre.

Fazit: Leistungen der PKV sind umfassend – aber nicht grenzenlos

Die private Krankenversicherung bietet in nahezu allen Bereichen bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung: freie Arztwahl, kürzere Wartezeiten, Chefarztbehandlung, höhere Erstattung bei Zahnersatz und Zugang zu modernsten Behandlungsmethoden.

Aber: Nicht jeder PKV-Tarif ist gleich. Die Unterschiede zwischen Basis-, Komfort- und Premium-Tarifen sind erheblich – ebenso wie die Beiträge. Entscheidend ist, dass Sie den Tarif wählen, der zu Ihren tatsächlichen Bedürfnissen passt.

Wichtige Erfolgsfaktoren:

  1. Prüfen Sie die Erstattungssätze: Mindestens 3,5-facher Satz GOÄ/GOZ
  2. Achten Sie auf Zahnleistungen: 70 bis 80 Prozent Erstattung sollten es sein
  3. Wählen Sie bewusst: Einzelzimmer ist nice-to-have, aber kein Muss
  4. Lesen Sie das Kleingedruckte: Wartezeiten und Ausschlüsse beachten
  5. Denken Sie langfristig: Beitragsstabilität ist wichtiger als der Einstiegsbeitrag
  6. Holen Sie Beratung ein: Unabhängige Makler helfen, den passenden Tarif zu finden

Die PKV-Leistungen rechtfertigen oft die höheren Beiträge – besonders für junge, gesunde Versicherte ohne Familienplanung. Aber: Die Entscheidung sollte fundiert, individuell und mit Weitblick getroffen werden. Wer heute den richtigen Tarif wählt, profitiert Jahrzehnte von erstklassiger Gesundheitsversorgung.